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Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)


Höhenarbeiten | PSA-Prüfung


Wir überprüfen auf Wunsch Ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz. Dieser Service ist sowohl einmalig als auch in Form einer jährlichen Prüfung (denn so oft muss die Ausrüstung laut Richtlinien von einem Sachkundigen geprüft werden) verfügbar.


Bildergalerie PSA-Prüfung (Großbildansicht per Mausklick)




Unser PSA-Prüfer ist qualifiziert nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft zu Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGG 906).

Eine PSA-Prüfung erfolgt sachgemäß nach den Regeln der Berufsgenossenschaft zum Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGR 198) und den Regeln der Berufsgenossenschaft zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (BGR 199).

Die Prüfung beinhaltet keine Revisionsdurchführung von Höhensicherungsgeräten und Abseilgeräten (d.h. von Geräten, die nicht direkter Bestandteil Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung sind).

Zertifikat Qualifikation zur PSA-Prüfung S. Jupitz Zertifikat Qualifikation zur PSA-Prüfung S. Jupitz

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