Dachrinnenwartung / Wartungsreinigung für Ihr Dach
Dachrinnenreinigung | Dachrinnenbeschichtung | Dachrinnenwartung
Wartungsreinigung
Wenn Sie bei uns einen Wartungsvertrag abschließen, gewähren wir Ihnen bei einem Auftrag (Frühjahr oder Herbst) pro Jahr 5% Rabatt bzw. bei zwei Aufträgen (Frühjahr und Herbst) 10% Rabatt. Die Verträge sind fristlos kündbar von Juli bis September eines Jahres.
Anhang zum Wartungsvertrag / Dachrinnenreinigung ( auch als PDF-Datei
)
Die Reinigung der Dachrinnen erfolgt immer turnusmäßig im Frühjahr und/oder Herbst eines Jahres.
Im Herbst beginnt der Turnus ab 10. November und endet je nach Witterung Ende Februar des nächsten Jahres.
Im Frühjahr beginnt der Turnus ab 1. Mai und endet je nach Witterung Ende Juli desselben Jahres.
Jeder Kunde hat unterschiedlichen Baumbestand / etc. oder spezielle Wünsche die wir gerne berücksichtigen wollen. Kälte, Regen oder Frost sind leider immer hinderlich, aber wir sind immer bemüht die Arbeit fristgemäß auszuführen. Hierfür können wir jedoch witterungsbedingt keine Garantie geben und deshalb sind oben genannte terminliche Angaben ohne Gewähr.
Im Herbst sind wir immer bemüht alle Kunden vor dem Jahreswechsel zufrieden zu stellen, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass manchmal der Frost nicht unserer Meinung ist. Seien Sie in diesem Falle unbesorgt, denn bei Frost läuft keine Dachrinne über.
Vor Beginn einer Reinigungsperiode oder einer Preisangleichung wird jeder Kunde brieflich informiert. Gerne nehmen wir auch Ihren Hinweis entgegen, dass alles Laub von Ihren Bäumen gefallen ist, um schnellstmöglich Ihrem Wunsch der Reinigung zu entsprechen.
Uns aufgetragene Extra-Arbeiten, die mit der Wartungsreinigung ausgeführt werden (d.h. nicht Bestandteil des Vertrages sind) werden zum Nachweis in Rechnung gestellt.
Hinweis: Laut BHG sind die Kosten der Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten für Entwässerung auf den Mieter umlegbar, wenn dieses ausdrücklich im Mietvertrag genannt wird. Das mehrmalige Akzeptieren dieser Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung kann als eine solche Vereinbahrung angesehen werden. (Angaben ohne Gewähr)